Notdienstpauschale für das III. Quartal 2023

17.668

Apotheken

95.279

Vollnotdienste

415,69

Euro

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 415,69 Euro für jeden im dritten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Ende dieser Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q2/2023 sank die Notdienstpauschale von 423,32 EUR um 7,62 EUR (-1,8%).

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 08.12.2023 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem III. Quartal 2023 (Juli bis September) resultierenden Einnahmenstand von

 

39.607.712,46 EUR
Vorquartal: 40.207.415,58 EUR

 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

1.000,00 EUR
Vorquartal: 119.028,78 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

39.606.712,46 EUR.
Vorquartal: 40.088.386,80 EUR

 

Die Verwaltungsausgabenquote liegt bei lediglich 0,003 %, weil der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. die Verwaltungskostenentnahme für das dritte Quartal 2023 deutlich reduziert hat, um den Apotheken ein Maximum an Ausschüttung zukommen zu lassen.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 3. Abrechnungsquartal 2023 (Juli bis September) insgesamt

 

95.279 Vollnotdienste
Vorquartal: 94.701 Vollnotdienste

 

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

415,69 EUR.
Vorquartal: 423,32 EUR.

 

Im dritten Quartal 2023 wurden 188.622.693 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,51 % im Vergleich zum Vorquartal (Q2/2023) und stieg um 0,91 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q3/2022).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.