Erläuterung "Beliehener"

Bei dem Begriff „Beliehener“ handelt es sich in der Regel um eine Privatperson, der Befugnisse der Verwaltung übertragen worden sind.

 

Mit diesen Befugnissen dürfen u. a. öffentliche Aufgaben erfüllt werden. Ein Beliehener kann nicht nur eine natürliche, sondern auch eine juristische Privatperson sein, also auch ein Verein oder eine GmbH.

 

Es kommt zu einer Übertragung der Hoheitsbefugnisse durch Gesetze oder auch durch einen Verwaltungsakt. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass ein Beliehener immer im eigenen Namen handelt. Gerne wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff Staatsverwaltung zur Anwendung gebracht.