Apothekenrechenzentren

Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 ApoG übermitteln die Rechenzentren dem NNF im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell lesbar auf Datenträgern vollständige Angaben zur Anzahl im jeweiligen Quartal von den einzelnen Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen.

 

Ergänzend sieht das Gesetz nach§ 19 Absatz 3 Satz 2 ApoG für die Apotheken eine andere Regelung vor. Danach haben sie dem Deutschen Apothekerverband e.V. die Gesamtzahl der von ihnen im jeweiligen Quartal abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet oder nicht als Sachleistung abgegeben wurden, im Wege einer Selbsterklärung mitzuteilen.

 

NNF, Rechenzentren und Apothekensoftwarehäuser haben sich darauf verständigt, den neuen gesetzlichen Auftrag der Selbsterklärung über einen „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in Form eines maschinenlesbaren Muster 16 Rezeptes zu erfüllen.

 

Um die Ablaufprozesse zwischen dem Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. sowie Apotheken und Rechenzentren möglichst effizient und verwaltungsschlank zu organisieren, haben sich DAV und Rechenzentren ferner darauf verständigt, den „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in die monatlichen bestehenden Ablaufprozesse der Rezeptabholung und Rezeptabrechnung zu integrieren. Dies ist auch im Rahmen des ANSG möglich.

 

Analog übernehmen die Rechenzentren in Abstimmung mit dem NNF die Verpflichtung der Apotheken nach § 19 Absatz 1 Satz 1 ApoG, wonach der neue zweckgebundene Festzuschlag nach § 3 Absatz 1 Satz 1 AMPreisVO über die Rechenzentren an den NNF abzuführen ist, ebenfalls monatlich.

 

Ferner nehmen die Rechenzentren - bei Vorlage einer entsprechenden Beauftragung durch ihre Kundenapotheken - die Notdienstpauschalen für die Apotheke an und leiten diese im Rahmen ihrer Abrechnungsprozesse an sie weiter.

 

Hier finden Sie die Übersicht und Kontakte zu den Apothekenrechenzentren