Bundesministerium für Gesundheit

Im Rahmen der Beleihung nimmt der Deutsche Apotheker-verband e. V. (DAV) / Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) die gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich wahr, unterliegt hierbei aber der Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Dabei orientiert sich die Aufsicht des BMG in Umfang und Tiefe an das zur Wahrnehmung der rechtlichen und politischen Verantwortung des BMG notwendige Maß und ist von einem stetigen Informationsaustausch unter Beachtung des Datenschutzes geprägt.

 

Die Aufsicht des BMG über den DAV trägt dazu bei, dass insbesondere die folgenden Ziele kontinuierlich erreicht werden:

  • eine recht- und zweckmäßige Erfüllung des  gesetzlichen Auftrags, einschließlich der Beachtung der Vorschriften zum Datenschutz,
  • ein korrekter Umgang mit den Finanzmitteln,
  • das wirtschaftliches Verwaltungshandeln,
  • transparente Entscheidungs- und Verwaltungsabläufe sowie
  • regelmäßiger Informationsaustausch.

Zu diesem Zweck führt das BMG angemessene Überprüfungen durch und unterstützt den DAV gegebenenfalls in geeigneter Weise bei der Erreichung dieser Ziele. Soweit auf notwendige Änderungen hingewirkt werden muss, erfolgt dies in der Regel auf Grundlage einer gemeinsamen Erörterung der Probleme und Lösungsoptionen.