Erläuterungen - TI Erstattungspauschalen

Erläuterungen zu den Erstattungspauschalen (nach der alten TI Regelung, ungültig ab 01.01.2024)

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Erstattungspauschalen wählen Sie bitte aus den folgenden Inhaltsbereichen

(oder lassen Sie sich alle Inhalte auf einer Seite anzeigen).

 

 

Achtung, wichtiger Hinweis:
Für das PTV4-Update und für die Erstattungen der HBA angestellter Apotheker und PI sind separate Anträge erforderlich, die Sie nach TI-Installation und initialem TI-Antrag im NNF-Portal unter "TI-Antrag" stellen können.

Der neue Antrag für die Kostenerstattung von (max. 2) Aufsteckgeräten für stationäre Kartenterminals (sKT) ist ebenda seit 01.11.2022 möglich.